Kfz-VersicherungWagenVersicherung bezeichnet eine Art gewerblicher Versicherung, die Personen- oder Sachschäden ersetzt, die durch Kraftfahrzeuge aufgrund von Naturkatastrophen oder Unfällen verursacht werden.
Kraftfahrzeuge beziehen sich auf Automobile, Straßenbahnen, Batteriewagen, Motorräder, Traktoren, verschiedene Sondermaschinenfahrzeuge und Sonderfahrzeuge.
Die Kfz-Versicherung ist eine variable Versicherung, unterteilt in Grundversicherung und Zusatzversicherung, von denen die Zusatzversicherung nicht unabhängig versichert werden kann. Die Grundversicherung umfasst die Haftpflichtversicherung und die Kfz-Verlustversicherung; Zusatzversicherungen beinhalten Fahrzeug-Diebstahlrettung, Bord-Haftpflicht-Versicherung, Haftpflicht-Versicherung, Bord-Ladungssturz-Haftpflicht-Versicherung, separate Glasbruch-Versicherung, Fahrzeugfederungs-Versicherung und Selbstentzündungs-Versicherung, Neugeräte-Verlustversicherung, Sonderversicherung ohne Selbstbehalt. Unter ihnen ist die Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung.
Kfz-Schadenversicherung
Verantwortlich für die Entschädigung für den Verlust des Fahrzeugs selbst, das durch Naturkatastrophen oder Unfälle verursacht wurde. Dies ist die wichtigste Versicherungsart in der Kfz-Versicherung. Sie müssen die Auswirkungen dieser Versicherung abwägen oder nicht. Ist diese nicht gedeckt, gehen alle Reparaturkosten nach der Kollision des Fahrzeugs zu seinen Lasten.
Haftpflichtversicherung
Verantwortlich für die Versicherung der Schadensersatzhaftung für die Körperverletzung oder den Tod einer anderen Person (d. Die Haftpflichtversicherung ist eine vom Staat vorgeschriebene Pflichtversicherung. Beim Autofahren wird am meisten gefürchtet, eine Person zu stürzen oder zu treffen. Es zählt nicht der Verlust des eigenen Autos, und Sie müssen viel Geld ausgeben, um den Verlust anderer zu kompensieren.
Autodiebstahl Rettung
Verantwortlich für den Ersatz aller Schäden des versicherten Fahrzeugs, die durch Diebstahl, Raub oder Entwendung verursacht werden, sowie Schäden, die durch Beschädigung des Fahrzeugs oder Verlust von Teilen und Zubehör am Fahrzeug verursacht werden. Nach dem Verlust des Fahrzeugs können 80 % des tatsächlichen Wertes des Fahrzeugs von der Versicherung erstattet werden. Fehlt dem Versicherten der Autoschlüssel, kann er nur 75 % Entschädigung erhalten.
Haftpflichtversicherung an Bord
Verantwortlich für die Versicherung der Personenschäden und des Todes des Personals im Fahrzeug sowie der direkten Schäden an der Ladung des Fahrzeugs, die durch den Unfall des Fahrzeugs verursacht werden. Darunter ist in der Vergangenheit die Haftpflicht für Personenschäden und Tod des Fahrzeugpersonals die Unfallversicherung für Fahrer und Beifahrer.
Verschuldensunabhängige Haftpflichtversicherung
Verursacht während der Benutzung des versicherten Fahrzeugs ein Verkehrsunfall mit einem Nicht-Kraftfahrzeug oder Fußgänger zu Personen und unmittelbaren Sachschäden bei der anderen Partei, ist die versicherte Fahrzeugpartei nicht schadenersatzpflichtig. Verweigert der Versicherte die Entschädigung, so hat der Versicherer im Versicherungsschein die Aufwendungen nach Maßgabe der „Maßnahmen zur Abwicklung von Straßenverkehrsunfällen“ und der örtlichen Straßenverkehrsunfallabwicklungsordnung für die bereits gezahlte versicherte Person anzugeben der anderen Partei und kann nicht wiederhergestellt werden. Die Entschädigung wird innerhalb der Entschädigungsgrenze dieser Versicherung berechnet. Jede Entschädigung unterliegt einem absoluten Selbstbehalt von 20 %.
Cargo-Sturz-Haftpflichtversicherung
Übernehmen Sie die wirtschaftliche Ersatzpflicht für den direkten Personen- oder Sachschaden eines Dritten, der durch das Herunterfallen der Güter während der Nutzung des Versicherungsfahrzeugs aus dem Fahrzeug verursacht wird. Die Schadensersatzpflicht bemisst sich innerhalb der in der Versicherungspolice angegebenen Versicherungssumme. Jede Entschädigung unterliegt einem absoluten Selbstbehalt von 20 %.
Individuelles Glasbruchrisiko
Beim Abstellen oder Gebrauch des Fahrzeugs werden andere Teile nicht beschädigt, nur die Windschutzscheibe wird separat zerbrochen und der Verlust der Windschutzscheibe wird von der Versicherung ersetzt.
Kfz-Stop-Loss-Versicherung
Verursacht ein versichertes Fahrzeug im Rahmen der Fahrzeugschadenversicherung einen versicherten Unfall, der an der Karosserie beschädigt und den Verlust des Fahrzeugs zum Stillstand bringt, leistet der Versicherer nach Maßgabe der Vorschriften folgende Entschädigung:
(1) Bei Teilschäden berechnet der Versicherer die Entschädigung nach der in der Versicherungspolice vereinbarten Tagesleistung multipliziert mit der tatsächlichen Anzahl der Tage vom Tag der Lieferung bis zum Tag der Beendigung der Reparatur innerhalb der Reparaturzeit von beiden Parteien vereinbart;
(2) Bei Beschädigung des gesamten Fahrzeugs wird die Entschädigung nach der in der Versicherungspolice festgelegten Entschädigungsgrenze berechnet;
(3) Während der Versicherungsdauer ist die kumulierte Berechnung der vorgenannten Entschädigung auf die in der Versicherungspolice festgelegte Höchstzahl von Entschädigungstagen beschränkt. Die maximale vereinbarte Entschädigungstage dieser Versicherung beträgt 90 Tage, und das größte Merkmal der Parkverlustversicherung ist, dass die Rate sehr hoch ist und 10% erreicht.
Spontanverbrennungsschadenversicherung
Das versicherte Fahrzeug haftet für Schäden, die am Fahrzeug durch den Ausfall der elektrischen Geräte, der Verkabelung oder des Kraftstoffversorgungssystems des Fahrzeugs oder durch Feuer und Verbrennung der Ladung selbst während der Nutzung des Versicherungsfahrzeugs entstehen.
Neugeräte-Verlustversicherung
Bei einem versicherten Unfall im Rahmen der Kfz-Schadenversicherung berechnet der Versicherer die Entschädigung nach dem tatsächlichen Schaden, wenn die Neuausstattung am Fahrzeug unmittelbar beschädigt wird. Ist diese Versicherung nicht versichert, haftet der Versicherer nicht für den Verlust neu hinzugekommener Geräte.
Ohne Selbstbehalt Spezialversicherung
Diese Versicherung kann nur auf Basis einer Kfz-Schadensversicherung und einer Haftpflichtversicherung versichert werden. Der Versicherer ist für den Ausgleich des nach den Grundversicherungsklauseln berechneten Selbstbehalts in Höhe des speziell für diesen versicherten Unfall versicherten Kraftfahrzeugs verantwortlich. Das heißt, nach dieser Versicherung werden alle Schäden, die dem Fahrzeug in der Kfz-Schadensversicherung und der Haftpflichtversicherung entstehen, von der Versicherungsgesellschaft ersetzt.
Dies ist eine sehr gute Versicherungsart, die es erst 1997 gibt. Ihr Wert zeigt sich in: Ist diese Versicherungsart nicht versichert, muss die Versicherungsgesellschaft die Haftpflicht differenzieren, wenn sie die Schäden im Rahmen der Kfz-Schadensversicherung ersetzt und die Haftpflichtversicherung: wenn Sie die volle Verantwortung übernehmen, entschädigen Sie 80%; übernehmen die Haupthaftung zum Ausgleich von 85 %; 90% für gleiche Haftung; 95% für Sekundärhaftung. Die restlichen 20 %, 15 %, 10 % und 5 % des Unfallschadens müssen Sie selbst bezahlen.
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