1. Es erfolgt keine Entschädigung, wenn die Fahrzeugbeleuchtung oder die Rückspiegel einzeln beschädigt werden.
Diese Ausnahmeklausel wurde formuliert, um den von einigen begangenen Versicherungsbetrug zu bekämpfen Reparaturwerkstätten. In der Vergangenheit einige ReparaturwerkstattOft wurden beschädigte Autolichter oder Rückspiegel ersetzt und in andere Autos des gleichen Modells eingebaut, um eine Entschädigung zu erhalten. Andererseits erhalten viele Autobesitzer aufgrund dieser Ausnahmeklausel keine Entschädigung, selbst wenn sie versehentlich einen Kratzer erleiden.
2. Lassen Sie die Person, die die volle Verantwortung für den Unfall trägt, entschädigungslos davonlaufen.
Wenn ein Autobesitzer mit einem anderen Fahrzeug kollidiert und die Gegenpartei dafür verantwortlich ist, kann er nicht auf sein Recht verzichten, von der Gegenpartei Schadensersatz zu verlangen, weil er in Eile ist oder aus einem anderen Grund. Sobald der Autobesitzer auf das Recht verzichtet, eine Entschädigung von einem Dritten zu verlangen, verzichtet er auch auf das Recht, eine Entschädigung von der Versicherungsgesellschaft zu verlangen.


3. Bei Motorschäden durch Zwangszündung in tiefem Wasser wird keine Entschädigung gezahlt.
Wenn das Fahrzeug tief ins Wasser fährt und der Motor abgewürgt wird und der Fahrer den Motor gewaltsam startet, übernimmt die Versicherungsgesellschaft keinen Ersatz für Schäden am Motor, da der Schaden durch unsachgemäße Bedienung durch den Fahrer verursacht wurde.
4. Schäden, die während der Fahrzeugreparatur entstehen, werden nicht ersetzt
Erleidet das Fahrzeug während der Einsendung zur Reparatur einen Schaden, beispielsweise durch einen Unfall oder einen Diebstahl, verweigert die Versicherung die Entschädigung, da die Werkstatt für die ordnungsgemäße Aufbewahrung des reparierten Fahrzeugs verantwortlich ist.
5. Wenn Sie beim Abschleppen eines nicht versicherten Autos in einen Unfall verwickelt werden, erhalten Sie keine Entschädigung.
Wenn ein Autobesitzer die volle Verantwortung für das Abschleppen eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung übernimmt und mit einem anderen Fahrzeug kollidiert, leistet die Versicherung keine Entschädigung.
6. Für privat installierte Geräte wird keine Vergütung gewährt.
Viele Autobesitzer bauen nach dem Autokauf Lautsprecher, Radios, Kühlschränke, Heckflügel, Gepäckträger usw. ein. Kommt es zu einem Unfall und es kommt zu einem Schaden am Gerät aufgrund einer privaten Installation, übernimmt die Versicherung keinen Ersatz. Autobesitzer müssen die von ihnen hinzugefügte Ausrüstung separat versichern.
7. Kein Ersatz für Schäden, die durch am Fahrzeug befindliche Gegenstände verursacht werden
Die Versicherung übernimmt keine Entschädigung, wenn das Fahrzeug durch im Abteil oder auf dem Dach mitgeführte Gegenstände angefahren wird.
8. Für direkte Reparaturen ohne Schadensgutachten wird kein Schadensersatz geleistet.
Wenn ein Fahrzeug im Ausland in einen Unfall verwickelt ist, muss der Eigentümer vor der Reparatur des Fahrzeugs den Schaden feststellen, andernfalls kann die Versicherungsgesellschaft die Entschädigung verweigern, weil sie die Höhe des Schadens nicht ermitteln kann.
9. Bei Diebstahl von Fahrzeugteilen erfolgt keine Entschädigung
Werden nur Teile des Fahrzeugs, wie Reifen, Audiogeräte etc. gestohlen, kann der Besitzer nur den Schaden tragen.
Viele Autobesitzer verfügen über eine sogenannte „Vollkaskoversicherung“ für ihre Neuwagen, sobald sie das Auto im 4S-Store abholen. Die wörtliche Bedeutung von „Vollversicherung“ kann leicht zu der Annahme führen, dass „alles abgedeckt“ ist. Tatsächlich ist der Begriff „All-Risk“ nur ein vages Konzept, das von Versicherungsunternehmen erfunden wurde, um Kunden anzulocken. Sie umfasst in der Regel nur wenige Versicherungsarten wie Kfz-Schadenversicherung, Haftpflichtversicherung, Diebstahlversicherung, Glasversicherung, Kratzversicherung, Fahrzeuginsassenversicherung und ohne Selbstbeteiligung.



